Gerhard Fürstler und Peter Malina: âIch tat nur meinen Dienstâ
Facultas Verlag. Wien 2004, 394 S., broschiert, 29,90 Euro. ISBN 3-85076-619-5
Rezension von: Dr. Hubert Kolling
Die Geschichte der Medizin während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist in den letzten zwei Jahrzehnten intensiv erforscht worden. Anfänglich von auÃeruniversitären Wissenschaftlern geleistet, häufig gegen hinhaltenden Widerstand aus Fakultäten und Universitäten, bilden Arbeiten zur NS-Medizin seit den späten 1980er Jahren eine der wichtigsten Aufgaben der aktuellen Medizingeschichte und haben inzwischen auch eine wichtige und notwendige Bedeutung in der Ausbildung. Entsprechende Darstellungen konzentrieren sich dabei vor allem auf die verantwortlichen Ãrztinnen und Ãrzte. Weitaus weniger erforscht ist hingegen die Rolle des Pflegepersonals, das ebenfalls auf vielfältige Weise und in unterschiedlicher Verantwortung an einer Medizin beteiligt war, die ganz im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie alte, psychisch kranke oder behinderte Menschen als âminderwertigâ und unnützen âBallastâ für die Volksgemeinschaft abstempelte. Für die Bundesrepublik Deutschland kommt hier nach wie vor den Forschungsarbeiten von Hilde Steppe (1947-1999) und dem von ihr herausgegebenen Buch âKrankenpflege im Nationalsozialismusâ (Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main), das seit 2001 in der neunten Auflage vorliegt, gröÃte Bedeutung zu.
Wie in Deutschland waren auch in Ãsterreich Angehörige des Pflegepersonals als Ausführende von ärztlich angeordneten Tötungsaufträgen in ihren pflegerischen Wirkungskreisen weit mehr, als dies bisher bekannt war, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt. Hier wie dort begleiteten sie âVernichtungstransporteâ in andere Tötungszentren, verabreichten im Auftrag von Medizinern tödliche Injektionen und Medikamente oder lieÃen die Patientinnen und Patienten langsam verhungern; schlieÃlich töteten Pflegerinnen und Pfleger auch aktiv und ohne direkte Anwesung alte, kranke und behinderte Menschen. Nach 1945 hatten sich in Ãsterreich daher in sechs NS-(âEuthanasieâ-)Strafverfahren nicht nur Ãrztinnen und Ãrzte, sondern auch Krankenschwestern und Krankenpfleger als Beschuldigte vor Gericht zu verantworten.
Gerhard Fürstler, akademischer Krankenhausmanager sowie Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege in Krems an der Donau, und Peter Malina, Zeithistoriker und Lektor an der Universität Wien, haben die Prozesse aufgearbeitet und unter dem Titel âIch tat nur meine Dienstâ als Studie âZur Geschichte der Krankenpflege in Ãsterreich während der NS-Zeitâ veröffentlicht. Im Mittelpunkt ihrer Darstellung stehen dabei eine ganze Reihe von Täterinnen und Täter, die als Krankenschwestern und Krankenpfleger an den schweren Misshandlungen einiger hundert in der NS-Zeit so bezeichneter âasozialer Frauenâ in der âArbeitsanstalt für asoziale Frauenâ auf dem âSteinhofâ und am Tod tausender Opfer der NS-âEuthanasieâ in Ãsterreich mitbeteiligt und mitverantwortlich waren. Aufbauend auf gründlicher Kenntnis der einschlägigen Literatur und unter Heranziehung umfangreichen Quellenmaterials gelingt es den Autoren mit ihrer Veröffentlichung, ein detailreiches, anschauliches und zugleich übersichtliches Bild der österreichischen Krankenpflege in der NS-Zeit, insbesondere der Beteiligung an den Zwangssterilisations- und âEuthanasieâ-Verbrechen, zu zeichnen. Neben den allgemeinen, sehr informativen Ausführungen über die Entwicklung der Krankenpflege vor und nach 1938 können die Beweggründe für die Anklage, die angewendeten Verantwortungs- und Entlastungsstrategien sowie die Begründungen für das schlieÃlich erfolgte Urteil nun anhand ausgewählter Zitate, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten nachvollzogen werden. Gleichzeitig werfen die Autoren einen Blick auf (leitende) Pflegepersonen, die sich in diesem Zusammenhang âregimekonformâ verhielten und dafür wegen (geistiger) Mittäterschaft zur Verantwortung hätten gezogen werden müssen. Zweifelsfrei gab es ein breites Spektrum von Handlungsmöglichkeiten, das von der Mitwirkung am Massenmord bis hin zum entscheidenden Widerstand reichte; die überwiegende Zahl des Pflegepersonals wirkte freilich aus Ãberzeugung, Opportunismus, Autoritätshörigkeit oder Angst an der Vernichtung ihrer Patientinnen und Patienten mit. Nur wenige â sie werden zu Recht besonders herausgestellt â brachten den Mut zum Neinsagen auf, wie etwa die katholische Ordensoberin Schwester Anna Bertha (von) Königsegg aus Salzburg (zur näheren Biographie vgl. auch Ilsemarie Walter: Anna Bertha (von) Königsegg. In: Horst-Peter Wolff (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte.âWho was who in nursing historyâ, Bd. 2. München 2001, S. 127] oder der psychiatrische Krankenpfleger Franz Sitter aus Ybbs [zur näheren Biographie und Abbildung vgl. auch Gerhard Fürstler / Peter Malina: Franz Sitter. In: Horst-Peter Wolff (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur Pflegegeschichte.âWho was who in nursing historyâ, Bd. 3, München 2004, S. 265-267], die öffentlich Widerstand gegen das NS-Mordprogramm leisteten oder ihre Mithilfe an den Patientenmorden mit Zivilcourage verweigerten.
Wie die Analyse der Prozesse zeigt, war allen von den Gerichten schuldig gesprochenen Pflegepersonen gemeinsam, dass sie nach Erhalt der âTötungsaufträgeâ den Schritt zur Tötung ohne zu zögern gingen und ebenso wie ihre vorgesetzten Ãrzte keine Gnade und Milde für ihre Opfer kannten. Auch im Nachhinein hatten sie keinerlei Mitleid, auÃer mit sich selbst. Sie zeigten keine Einsicht und Reue und versuchten in ihren Strafverfahren stets, jede Schuld und Mitverantwortung zu leugnen beziehungsweise eine solche entrüstet von sich zu schieben. Auf Gehorsam, Unterordnung und blinde Autoritätsgläubigkeit hin erzogen, waren viele der angeklagten Pflegepersonen nicht im Stande, sich den Ãrztinnen und Ãrzten zu widersetzen. Alle besagten Schwestern und Pfleger führten in der Verantwortung ihrer Taten lediglich den aus anderen NS-Prozessen bekannten âBefehlsnotstandâ ins Treffen und versuchten, ihr Tun mit der in derartigen und vergleichbaren Fällen üblich gewordenen Antwort âIch habe nur im Auftrage gehandeltâ zu entlasten. Dass auch sie einmal (später) Verantwortung übernehmen müssten für das, was sie getan oder wobei sie mitgewirkt hatten, kam ihnen damals offensichtlich nicht in den Sinn. Zum gröÃten Teil wurden die vor Gericht gestellten Krankenschwestern und Krankenpfleger, wie auch die ihnen vorgesetzten Ãrztinnen und Ãrzte, zunächst zu harten Strafen verurteilt, die von der (später zu Zuchthausstrafen umgewandelten) Todesstrafe bis hin zu langjährigen Haftstrafen reichten. Doch schon nach wenigen Jahren kam die ersten Verurteilten im Zuge von Begnadigungsverfahren wider frei, und in vielen Fällen gelang es ihnen auch, ohne gröÃere Schwierigkeiten wieder in die Krankenpflege zurückzukehren.
Die von Gerhard Fürstler und Peter Malina aufgearbeitete Geschichte der 1945 in Ãsterreich vor Gericht gestellten Pflegepersonen lehrt, wozu Menschen âfähigâ sind, sie zeigt aber auch, dass die meisten von ihnen âganz normale Menschenâ waren, die unter ganz besonderen Bedingungen zu Verbrecherinnen und Verbrechern wurden: Weil ein krimineller Staat und kriminelle Ãrztinnen und Ãrzte sie dazu ermutigten und ihnen vorgaben, sie zu decken. Diese Pflegepersonen hätten in anderen Zeiten, unter anderen Verhältnissen vermutlich âganz normaleâ Lebensläufe absolviert, wären höchstwahrscheinlich unauffällige und manche auch tüchtige Schwestern und Pfleger gewesen. In ihrem Vorwort betonen die Autoren daher zurecht, dass es leichtfertig wäre, nur auf die Menschlichkeit des Menschen zu vertrauen, die labil ist und zerbrechlich: âLetztlich kann nur ein freier und demokratischer Staat mit klaren Normen und Gesetzen, dessen Verfassung auf den Säulen der Menschenwürde ruht, wirkungsvoll verhindern, dass aus Recht Unrecht wird â freilich, ohne jedoch den Einzelnen aus seiner Verantwortung zu entlassen.â
Gerhard Fürstler und Peter Malina haben ein ausgezeichnetes Buch zur historischen Pflegeforschung und zur Geschichte der Krankenpflege vorgelegt, das zugleich eine notwendige Ergänzung zur Aufarbeitung der NS-âEuthanasieâ in Ãsterreich ist. Die Bedeutung der Studie, mit der sie sich an alle Pflegepersonen, insbesondere an Auszubildende in den Schulen der Gesundheits- und Krankenpflege, an Lehrerinnen und Lehrer der Berufskunde und Gesundheits- und Krankenpflege sowie an Studierende der akademischen Pflegewissenschaft wenden, liegt aber nicht nur darin, dass sie die erste Arbeit über die Verstrickung österreichischer Krankenschwestern und Krankenpfleger in NS-Verbrechen in Ãsterreich ist und viele neue Erkenntnisse vermittelt, sondern auch in der Bewusstmachung der Aktualität des den nationalsozialistischen Krankenmorden zugrunde liegenden Gedankenguts. Der âGnadentodâ für unheilbar Kranke, die âErlösungâ von unerträglichen Leiden, die Unterbindung von unwürdigem oder âunwertem Lebenâ spielen auch in der so genannten neuen âEuthanasieâ-Debatte eine groÃe Rolle und sollen verschleiern, dass es â damals wie heute â im Kern um menschenverachtendes Kosten-Nutzen-Denken und Kosteneinsparungen zu Lasten der Patientinnen und Patienten geht. Insofern sollte das Buch â nicht nur in Ãsterreich, sondern im gesamten deutschsprachigen Raum â in keiner Bibliothek des Gesundheitswesens fehlen und zum festen Bestandteil der Alten- und Krankenpflege gehören.